Am heutigen 18. Januar 2016 veröffentlichte die capricorn Nürburgring GmbH eine Pressemitteilung mit folgender Kernaussage:

GetSpeed GmbH & Co. KG hat seinen Geschäftsanteil an der capricorn NÜRBURGRING Besitzgesellschaft mbH deutlich reduziert. Damit gibt GetSpeed GmbH & Co. KG auch ihre Rolle in der Geschäftsführung der Nürburgring-Gesellschaften auf. Eine entsprechende Vereinbarung haben die beiden Gesellschafter am Freitag, 15. Januar 2016, unterzeichnet.

 

Dieser Kommentar soll erläutern, was das für die Verhältnisse am Nürburgring bedeutet – und was nicht.

Brühl, 04.01.2016 – Der Verein „Ja zum Nürburgring“ fordert den Deutschen Motorsport Bund e.V. (DMSB) zum sofortigen Kurswechsel auf. „Seit Jahrzehnten unterstützen wir mit viel Energie den Breitensport am Nürburgring, und jetzt kommt der stärkste Gegenwind aus den eigenen Reihen“, beklagt sich Otto Flimm, Vorsitzender des Vereins „Ja zum Nürburgring“. „Der DMSB muss den Breitensport fördern und darf ihn nicht kaputtregulieren.“ Die Entscheidungen des DMSB bedrohen in immer stärkerem Maße den Motorsport am Nürburgring. Die ablehnende Haltung des DSMB gegenüber den Vorschlägen erfahrener Fahrer zum sicheren Miteinander im Rennbetrieb lässt nun das Fass endgültig überlaufen. Eine Richtungsänderung ist mehr als überfällig.

Brühl, 09.10.2015 – Der Verein „Ja zum Nürburgring“ ist besorgt über die neuesten Entwicklungen im Breitensport am Nürburgring. Der über Jahrzehnte hinweg erprobte Ausbildungsweg für Fahrer wird immer stärker durch die Reglementierungswut des DMSB e.V. bedroht. Besonders die Taktik, immer neue Forderungen an die Nordschleifenzulassung für Fahrer zu stellen, lässt den Eindruck einer Gelddruckmaschine für den DMSB entstehen. Nun macht der DMSB selbst vor der Einsteigerserie RCN nicht halt.

Brühl, 02.10.2015 – Der Verein „Ja zum Nürburgring“ hat in seiner heutigen Mitgliederversammlung eine breite Vertretung des deutschen Motorsports am Nürburgring und der Region in seinen Vorstand gewählt. Diese andauernde Unterstützung angesichts der aktuell laufenden Klage beim Europäischen Gericht sieht der Verein als Bestätigung seiner Bemühungen, dem Nürburgring zu einer langfristig guten Perspektive zu verhelfen. Mit Otto Flimm unverändert an der Spitze geht „Ja zum Nürburgring“ in die kommenden Jahre.

Am Nachmittag des heutigen 17. August gab es die lange geplante abschließende Sitzung in Nürburg, in der die Maßnahmen festgezurrt wurden, die für den Rennbetrieb auf der Nordschleife als notwendig angesehen werden. Die Aussagen in der Pressemitteilung sind

  • Abschaffung der Tempolimits
  • keine Veränderung der Streckenführung
  • passive Sicherheitsmaßnahmen (zus. Leitplanken und Zäune)
  • ergänzende Maßnahmen der Autohersteller

Am 10. Juli 2015 hat der Verein „Ja zum Nürburgring“ Klage beim Europäischen Gericht eingereicht. Die Wenigsten unter uns haben sich schon einmal näher mit einer solchen Klage beschäftigt, schon gar nicht im Umfeld des Nürburgrings. Deshalb werde ich hier in möglichst knapper und einfacher Form wesentliche Fragen rund um diese Klage beantworten. Teil 1 gibt es hier, Teil 2 hier.

Am 10. Juli 2015 hat der Verein „Ja zum Nürburgring“ Klage beim Europäischen Gericht eingereicht. Die Wenigsten unter uns haben sich schon einmal näher mit einer solchen Klage beschäftigt, schon gar nicht im Umfeld des Nürburgrings. Deshalb werde ich hier in möglichst knapper und einfacher Form wesentliche Fragen rund um diese Klage beantworten. Teil 1 gibt es hier.

Am 10. Juli 2015 hat der Verein „Ja zum Nürburgring“ Klage beim Europäischen Gericht eingereicht. Die Wenigsten unter uns haben sich schon einmal näher mit einer solchen Klage beschäftigt, schon gar nicht im Umfeld des Nürburgrings. Deshalb werde ich hier in möglichst knapper und einfacher Form wesentliche Fragen rund um diese Klage beantworten.

Brühl, 21.05.2015 – Der Verein „Ja zum Nürburgring“ wird Klage beim Europäischen Gericht (EuG) gegen die Entscheidung der Europäischen Kommission vom 1. Oktober 2014 im Beihilfeverfahren des Nürburgrings einreichen.

Der Nürburgring braucht eine rechtlich und wirtschaftlich stabile Zukunft. Das Verkaufsverfahren hat jedoch zu einem völlig anderen Ergebnis geführt.

Die Europäische Kommission (KOM) hat ihren Beschluss im Beihilfeverfahren des Nürburgrings am 16.04.2015 veröffentlicht. Zum leichteren Verständnis der recht komplizierten rechtlichen Situation möchten wir einige Anmerkungen zu der Veröffentlichung machen.

Im vorigen Kommentar habe ich das Auftauchen der sogenannten „Finanzierungszusage“ an capricorn und ihre Unverbindlichkeit erläutert. Betrachten wir nun einmal, wie die Formulierungen dieses Schreibens zu den Aussagen passen, die die Insolvenzverwalter über Mainz und Berlin an die Europäische Kommission machten.

Die jetzt aufgetauchte sogenannte „Finanzierungszusage“ der Deutschen Bank an capricorn setzt ein deutliches Zeichen in der Betrachtung des Verkaufs an capricorn. Eine erste Konsequenz dieses Auftauchens ist die Strafanzeige des unterlegenen Bieters Nexovation gegen Sachwalter Lieser und Insolvenzgeschäftsführer Schmidt. Fast ist man geneigt, die KPMG dabei zu vermissen.

Wir haben uns dieses Schreiben der Deutschen Bank genau angeschaut und möchten nachfolgend erläutern, worin die Probleme bestehen.

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