Luxemburg/Brühl, 02.09.2021 – Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat heute einen Teil des Urteils des Europäischen Gerichts (EuG) aufgehoben und die entsprechende Entscheidung im Beschluss der Europäischen Kommission für nichtig erklärt. Unsere Zweifel am Verkaufsverfahren und der Vorgehensweise der Europäischen Kommission (KOM) wurden damit letztinstanzlich bestätigt. Die KOM wird nun ein förmliches Prüfverfahren einleiten müssen, um die Rechtmäßigkeit des Verkaufsverfahrens neu zu bewerten.

„Die Entscheidung des EuGH untermauert unsere Kritik am Verkaufsverfahren“, äußert sich der Vorsitzende des Vereins, Dieter Weidenbrück. „Es ist für uns nicht nachvollziehbar, warum erst die letzte Instanz bemüht werden musste, um die offensichtlich unzureichende Finanzierungslage der Käufer korrekt einzuordnen. Das Verkaufsverfahren ist nun endgültig als Farce entlarvt. Capricorn wurde trotz fehlender Eignung als Käufer bevorzugt. Die Insolvenzverwalter haben alle Hinweise ignoriert und sich der Realität verweigert. Damit tragen sie die Verantwortung dafür, dass die Unsicherheit am Nürburgring bestehen bleibt.“

Der Verein „Ja zum Nürburgring“ hatte beim EuGH Rechtsmittel gegen das Urteil des EuG vom 19.06.2019 eingelegt, in dem das Gericht die Auffassung der KOM bestätigte, dass der Verkauf des Nürburgrings EU-konform abgelaufen sei. Der EuGH tritt dem nun mit sehr deutlichen Worten entgegen:

„Die Kommission hat jedoch zu Unrecht befunden, dass die Finanzierung des Angebots von Capricorn unzweifelhaft von der Deutschen Bank garantiert worden sei, wovon auch das Gericht ausgegangen ist. Insoweit stellt der Gerichtshof insbesondere fest, dass ein Schreiben dieser Bank vom 10. März 2014 entgegen dem Verständnis der Kommission und des Gerichts eindeutig keine verbindliche Finanzierungszusage enthielt.“ (Urteil des EuGH vom 02.09.2021).

Die sogenannte Finanzierungsbestätigung der Deutschen Bank, die von Insolvenzverwaltern, der KPMG, der KOM und letztlich dem EuG trotz offensichtlicher Mängel durchgewunken worden war, wurde nun durch den EuGH „unzweifelhaft“ als nicht ausreichend eingeordnet. Die logische Konsequenz ist dann die Aufhebung des erstinstanzlichen Urteils. Der EuGH geht aber sogar noch einen Schritt weiter und erklärt den entsprechenden Teil des KOM-Beschlusses für nichtig und fordert die KOM zur erneuten Prüfung auf.

Der Verein erwartet nun, dass die KOM ein förmliches Prüfverfahren gemäß den Vorgaben des EuGH einleiten wird. Es dürfte kaum möglich sein, in diesem Verfahren gegen die klare Entscheidung des EuGH die damalige Finanzierung als gesichert und somit den Verkaufsprozess als fair und EU-konform einzuordnen.

Ja zum Nürburgring hat unter der Leitung von Otto Flimm von Anfang an mitgearbeitet und frühzeitig auf Fehler hingewiesen. Alle Warnungen wurden in den Wind geschlagen. Nach der Bestätigung durch den EuGH wird sich der Verein auch weiterhin konstruktiv einbringen, um die Zukunft des automobilen Kulturguts und den Zugang für den Breitensport langfristig sicherzustellen.

 

 

Über den Verein „Ja zum Nürburgring“: Der gemeinnützige Verein „Ja zum Nürburgring“ engagiert sich seit vielen Jahren für den Erhalt und die Pflege der Rennstrecke des Nürburgrings sowie für den Motorsport. Er wurde 1981 durch Otto Flimm gegründet und war federführend für den Neubau der Kurzstrecke sowie den Erhalt der Nordschleife; beide Teile der Rennstrecke konnten schuldenfrei in Betrieb gehen. Es ist seitdem seine zentrale Aufgabe, die traditionsreiche Sportstätte in der Eifel zu erhalten, zu pflegen und sie so für Motorsport-Veranstaltungen, insbesondere im Bereich des Breitensports, attraktiv zu halten. Mehr über den Verein erfahren Sie unter www.ja-zum-nuerburgring.de.

Pressekontakt:
Dieter Weidenbrück
Vorsitzender „Ja zum Nürburgring“ e.V.
Brüsseler Straße 1, 50389 Wesseling
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