Nach dem Closing
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Das ADAC Zurich 24h-Rennen 2016 steht vor der Tür, das bedeutendste Rennen des Jahres auf dem Nürburgring und besonders auf der Nordschleife. Eine gute Gelegenheit für eine Betrachtung, wie es mit dem Nürburgring nun weitergeht.
Die Capricorn Nürburgring Besitzgesellschaft (CNBG) hatte ja am 25.4.2016 den Teil des Kaufpreises an die Verkäufer des Nürburgrings gezahlt, der zum sogenannten Closing geführt hat. Damit ist die Verfügungsmacht über die Rennstrecken des Nürburgrings und die dazugehörenden Anlagen auf die Käufer übergegangen. Die Presseagentur der Insolvenzverwalter verkündete auch gleich „Rechts- und Planungssicherheit“. Es fragt sich nur, für wen.
Informationen zur Klage beim Europäischen Gericht
Am 10. Juli 2015 hat der Verein „Ja zum Nürburgring“ Klage beim Europäischen Gericht eingereicht. Die Klage richtet sich gegen die Entscheidung der Europäischen Kommission vom 1. Oktober 2014, mit der der Verkauf der Rennstrecken und Nebengebäude als EU-konform eingestuft wird.
Nach mehr als 9 Monaten möchten wir hier daran erinnern, dass das Verfahren nach wie vor seinen geordneten Gang geht, auch wenn in der Öffentlichkeit bisher kaum etwas davon festzustellen ist.
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Was bedeutet der Ausstieg von Getspeed?
Am heutigen 18. Januar 2016 veröffentlichte die capricorn Nürburgring GmbH eine Pressemitteilung mit folgender Kernaussage:
GetSpeed GmbH & Co. KG hat seinen Geschäftsanteil an der capricorn NÜRBURGRING Besitzgesellschaft mbH deutlich reduziert. Damit gibt GetSpeed GmbH & Co. KG auch ihre Rolle in der Geschäftsführung der Nürburgring-Gesellschaften auf. Eine entsprechende Vereinbarung haben die beiden Gesellschafter am Freitag, 15. Januar 2016, unterzeichnet. |
Dieser Kommentar soll erläutern, was das für die Verhältnisse am Nürburgring bedeutet – und was nicht.
„Ja zum Nürburgring“ fordert DMSB zu Kurswechsel auf
Brühl, 04.01.2016 – Der Verein „Ja zum Nürburgring“ fordert den Deutschen Motorsport Bund e.V. (DMSB) zum sofortigen Kurswechsel auf. „Seit Jahrzehnten unterstützen wir mit viel Energie den Breitensport am Nürburgring, und jetzt kommt der stärkste Gegenwind aus den eigenen Reihen“, beklagt sich Otto Flimm, Vorsitzender des Vereins „Ja zum Nürburgring“. „Der DMSB muss den Breitensport fördern und darf ihn nicht kaputtregulieren.“ Die Entscheidungen des DMSB bedrohen in immer stärkerem Maße den Motorsport am Nürburgring. Die ablehnende Haltung des DSMB gegenüber den Vorschlägen erfahrener Fahrer zum sicheren Miteinander im Rennbetrieb lässt nun das Fass endgültig überlaufen. Eine Richtungsänderung ist mehr als überfällig.
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„Ja zum Nürburgring“ zur Situation des Breitensports am Nürburgring
Brühl, 09.10.2015 – Der Verein „Ja zum Nürburgring“ ist besorgt über die neuesten Entwicklungen im Breitensport am Nürburgring. Der über Jahrzehnte hinweg erprobte Ausbildungsweg für Fahrer wird immer stärker durch die Reglementierungswut des DMSB e.V. bedroht. Besonders die Taktik, immer neue Forderungen an die Nordschleifenzulassung für Fahrer zu stellen, lässt den Eindruck einer Gelddruckmaschine für den DMSB entstehen. Nun macht der DMSB selbst vor der Einsteigerserie RCN nicht halt.
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Vorstandswahl bei „Ja zum Nürburgring“ erneuert Legitimation des Vereins
Brühl, 02.10.2015 – Der Verein „Ja zum Nürburgring“ hat in seiner heutigen Mitgliederversammlung eine breite Vertretung des deutschen Motorsports am Nürburgring und der Region in seinen Vorstand gewählt. Diese andauernde Unterstützung angesichts der aktuell laufenden Klage beim Europäischen Gericht sieht der Verein als Bestätigung seiner Bemühungen, dem Nürburgring zu einer langfristig guten Perspektive zu verhelfen. Mit Otto Flimm unverändert an der Spitze geht „Ja zum Nürburgring“ in die kommenden Jahre.
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Sicherheitsmaßnahmen am Nürburgring
Am Nachmittag des heutigen 17. August gab es die lange geplante abschließende Sitzung in Nürburg, in der die Maßnahmen festgezurrt wurden, die für den Rennbetrieb auf der Nordschleife als notwendig angesehen werden. Die Aussagen in der Pressemitteilung sind
- Abschaffung der Tempolimits
- keine Veränderung der Streckenführung
- passive Sicherheitsmaßnahmen (zus. Leitplanken und Zäune)
- ergänzende Maßnahmen der Autohersteller
Informationen rund um die EU-Klage, Teil 3
Am 10. Juli 2015 hat der Verein „Ja zum Nürburgring“ Klage beim Europäischen Gericht eingereicht. Die Wenigsten unter uns haben sich schon einmal näher mit einer solchen Klage beschäftigt, schon gar nicht im Umfeld des Nürburgrings. Deshalb werde ich hier in möglichst knapper und einfacher Form wesentliche Fragen rund um diese Klage beantworten. Teil 1 gibt es hier, Teil 2 hier.
Informationen rund um die EU-Klage, Teil 2
Am 10. Juli 2015 hat der Verein „Ja zum Nürburgring“ Klage beim Europäischen Gericht eingereicht. Die Wenigsten unter uns haben sich schon einmal näher mit einer solchen Klage beschäftigt, schon gar nicht im Umfeld des Nürburgrings. Deshalb werde ich hier in möglichst knapper und einfacher Form wesentliche Fragen rund um diese Klage beantworten. Teil 1 gibt es hier.
Informationen rund um die EU-Klage
Am 10. Juli 2015 hat der Verein „Ja zum Nürburgring“ Klage beim Europäischen Gericht eingereicht. Die Wenigsten unter uns haben sich schon einmal näher mit einer solchen Klage beschäftigt, schon gar nicht im Umfeld des Nürburgrings. Deshalb werde ich hier in möglichst knapper und einfacher Form wesentliche Fragen rund um diese Klage beantworten.
„Ja zum Nürburgring“ reicht Klage gegen die Entscheidung der Europäischen Kommission ein
Brühl, 21.05.2015 – Der Verein „Ja zum Nürburgring“ wird Klage beim Europäischen Gericht (EuG) gegen die Entscheidung der Europäischen Kommission vom 1. Oktober 2014 im Beihilfeverfahren des Nürburgrings einreichen.
Der Nürburgring braucht eine rechtlich und wirtschaftlich stabile Zukunft. Das Verkaufsverfahren hat jedoch zu einem völlig anderen Ergebnis geführt.
Veröffentlichung des EU-Beschlusses
Die Europäische Kommission (KOM) hat ihren Beschluss im Beihilfeverfahren des Nürburgrings am 16.04.2015 veröffentlicht. Zum leichteren Verständnis der recht komplizierten rechtlichen Situation möchten wir einige Anmerkungen zu der Veröffentlichung machen.