Wesseling, 29.04.2021 – Der durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingesetzte Generalanwalt hat heute ein unabhängiges Rechtsgutachten zum Urteil des Europäischen Gerichts (EuG) abgegeben. Er vertritt die Auffassung, dass das Urteil Rechtsfehler aufweist. Der Gerichtshof wird dieses Gutachten im Rahmen der Urteilsfindung bewerten. Wir erwarten das Urteil noch in diesem Jahr.

Im Rechtsmittelverfahren zum Urteil über die Vorgänge rund um den Verkauf des Nürburgrings hatte der Europäische Gerichtshof einen unabhängigen Sachverständigen eingesetzt, um das erstinstanzliche Urteil des EuG auf Rechtsfehler zu untersuchen. Die Veröffentlichung des umfangreichen Gutachtens erfolgte wie angekündigt am heutigen Tag.

Der Gutachter vertritt die Auffassung, dass das Urteil des EuG Rechtsfehler aufweist. Es ist nun Aufgabe des Gerichts, das Gutachten einzuordnen und ein eigenes Urteil zu fällen. In der Regel erfolgt die Urteilsverkündung etwa ein halbes Jahr nach dem Gutachten.

Eine eigene Bewertung des Gutachtens möchten wir zu diesem Zeitpunkt nicht vornehmen. Zum weiteren Verfahren kann jedoch soviel gesagt werden: Sollte sich das Gericht der Auffassung des Gutachters anschließen, wäre das Urteil der ersten Instanz fehlerhaft und müsste aufgehoben werden. In diesem Fall gibt es die Möglichkeit, dass das Verfahren an die erste Instanz zurückverwiesen wird, oder aber dass der EuGH selbst die finale Entscheidung trifft.

Wir nehmen zur Kenntnis, dass auch im parallel laufenden Verfahren des unterlegenen Bieters NeXovation ein zweites Gutachten veröffentlicht wurde. Auch dort wurden Rechtsfehler festgestellt.

 

Link zum Gutachten:

Deutsche Fassung

 

Pressekontakt:
Dieter Weidenbrück
„Ja zum Nürburgring“ e.V.
Brüsseler Strasse 1, 50389 Wesseling
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