Wir werden es Ende Oktober erfahren, oder ein paar Tage danach. Aber es lohnt sich, ein paar Überlegungen zur aktuellen Situation anzustellen, um die Möglichkeiten aufzuzeigen, die sich bieten.

Ich bin davon überzeugt, dass sie gezahlt wird.

Und damit diese Zahlung von jedem richtig eingeordnet werden kann, schauen wir uns die Randbedingungen an.

 

Die EU-Entscheidung

Am 1.10.2014 hat die EU-Kommission den Verkauf an Capricorn vorerst abgesegnet. Dieser Beschluss ist allerdings noch nicht veröffentlicht. Erst nach der Veröffentlichung beginnt die zweimonatige Frist, in der gegen die Entscheidung geklagt werden kann. Bestandskraft hat die Entscheidung erst nach Ablauf dieser Frist plus ein paar Tage für Postzustellung.

Damit ist heute schon klar, dass es am 15.12.2014 noch keine bestandskräftige Entscheidung der EU geben wird. Vielleicht dann im Januar oder Februar, falls niemand klagen sollte. Da aber mindestens drei Parteien Klagen angedroht haben, wird es auch dann keine Bestandskraft geben.

Warum der 15.12. so wichtig ist, ergibt sich aus dem Kaufvertrag.

 

Der 15.12., Tag der Entscheidung

An diesem Tag hat die CNG das Recht, sich aus dem Kaufvertrag zurückzuziehen, wenn es noch keine bestandskräftige Entscheidung der EU geben sollte. Wie oben gezeigt, wird das der Fall sein.

Zieht sich die CNG nicht zurück, dann erfolgt trotzdem nicht der eigentlich geplante Eigentumsübergang am 1.1.2015, eben weil noch keine Bestandskraft bei der EU vorherrscht. Dann gibt es die Pachtlösung.

Es stellt sich also die Frage, ob der Käufer, die Capricorn Nürburgring Besitz GmbH, ein Interesse daran hat, diese Reißleine zu ziehen. Dazu schauen wir uns die Verpflichtungen an, die in den nächsten Monaten zu erfüllen wären.

 

Zahlungen der CNG und ihre Konsequenzen

Am 31.10. ist eine Rate in Höhe von 5 Mio € fällig, am 20.12. (also 5 Tage nach dem 15.12.!) eine weitere in gleicher Höhe. Die Hauptzahlung von 45 Mio € wird erst zum Zeitpunkt des Eigentumsübergangs fällig. Da dieser aber vorerst nicht stattfinden kann, ist auch diese Zahlung erst einmal nicht erforderlich.

Somit ergeben sich drei Wege vorwärts:

  1. Die CNG zahlt am 31.10. die zweite Rate und am 20.12. die dritte Rate. Am 1.1.2015 übernimmt sie dann den Ring im Pachtbetrieb. Dort ist natürlich dann auch eine ordentliche Anschubfinanzierung nötig, denn die Mitarbeiter müssen ja übernommen werden. Außerdem gilt es, die tote Zeit bis zum Beginn der Saison zu überstehen, in der Kosten für Reparaturen und Personal auflaufen.
  2. Die CNG zahlt am 31.10. die zweite Rate und steigt am 15.12. aus dem Vertrag aus. Sie bekommt dann die erste Rate zurück, bleibt auf den Kosten des Kaufprozesses sitzen, hat aber dann auch keine großen weiteren Verpflichtungen.
  3. Die CNG zahlt die zweite Rate nicht. Der Verkäufer wird dann die Vertragsstrafe in Höhe von 25 Mio € einfordern. Die bereits gesicherten 5 Mio aus der ersten Rate werden dafür verwendet.

Es ist unschwer zu erkennen, dass für die erste Variante das meiste Geld gebraucht wird. Dazu müssten entweder Wild oder Heinemann einen wirklich potenten Investor finden, der bereit wäre, Geld in die Situation zu pumpen trotz der angespannten juristischen Lage. Offensichtlich ist das bisher nicht geschehen.

Die dritte Variante wäre die schlimmste für die CNG. Sie würde in Konkurs gehen, die von Heinemann aufgebrachten 5 Mio der ersten Rate wären weg, und Wild hätte zusätzliche 20 Mio € Schulden am Bein. Daran kann niemand wirklich interessiert sein.

 

Zahlen und Zurücktreten?

Die zweite Variante macht auf den ersten Blick wenig Sinn. Warum sollte man nochmals 5 Mio € einzahlen, wenn man sowieso zurücktreten will?
Ganz einfach, mit der zweiten Rate rettet man sich über den 31.10. und schafft es ohne weiteren Kapitaleinsatz bis zum 15.12., dem Tag der Entscheidung. Dann zieht man die Reißleine, ohne dass die Insolvenzverwalter etwas dagegen tun können, bekommt die eingezahlten 10 Mio € zurück und kommt mit zwei blauen Augen aus der Situation heraus.

Die Randbedingungen dafür sind sehr gut, denn es steht jetzt schon fest, dass am 15.12. keine Bestandssicherheit vorherrschen wird. Sowohl Wild wie auch Heinemann haben also dann die Möglichkeit, die Reißleine zu ziehen.

Aus Sicht von Axel Heinemann muss diese Variante sehr interessant aussehen. Er könnte so seine fast verlorenen 5 Mio € zurückbekommen, die er ja selber zumindest zum Teil finanziert hat. Und er wüßte schon jetzt, dass er die zweite Rate im Dezember wieder zurückbekommen würde. Er könnte sich also – entsprechende Bonität wird beim ihm vorausgesetzt – zu fast beliebigen Konditionen auf dem Kapitalmarkt Geld leihen für ein paar Monate, und er könnte den Geldgebern sogar nachweisen, dass sie es in absehbarer Zeit zurückbekommen werden.

Aus Sicht von Robertino Wild ist die erste Variante wohl kaum noch erreichbar. Die dritte Variante würde ihn auf lange Jahre hinaus finanziell auf den Boden werfen, da er alle Sicherheiten gestellt hat. Bei der zweiten Variante eröffnet sich ihm aber ein Weg, weitestgehend ungeschoren aus dieser Misere herauszukommen. Es fehlt nur jemand, der die zweite Rate bezahlt, wer auch immer das ist. Damit bekommt Wild sofort die Möglichkeit, die Reißleine zu ziehen. Würde er sie nicht ziehen, wäre das mit Dummheit schon gar nicht mehr zu erklären.

 

Realistische Spekulation

Sollte sich jemand finden, der die Unternehmensanteile von Wild kauft und damit bei der EU durchkommt, oder der alternativ Wild so viel Geld gibt, dass dieser wieder Herr im eigenen Haus wird, dann kann es die Pachtlösung geben. Dann sind die zweite und dritte Rate aber bezahlt worden.

Findet sich kein Investor, der das ursprüngliche Konzept mitträgt, dann hat Heinemann nur eine Chance, seine ersten 5 Mio zu retten: er muss die zweite Rate aufbringen, um dann am 15.12. aussteigen zu können. Bringt er aber die zweite Rate ein, dann hat auch Wild die Möglichkeit des Ausstiegs, die für ihn beste Lösung.

Ich hoffe, damit ist klar geworden, dass es eine sehr große Motivation gibt, die zweite Rate zu zahlen, um den totalen Kollaps zu verhindern. Diese Motivation ist so groß, dass auch ein kurzzeitiges Darlehen zu ungünstigen Konditionen denkbar wäre, nur um damit den Ausstieg zu ermöglichen.
Daher bin ich davon überzeugt, dass die zweite Rate gezahlt werden wird.

Und wenn dann die Landesregierung und die Insolvenzverwalter diese Zahlung stolz als vermeintlich nächsten Beweis für Stabilität am Ring bezeichnen werden, werden wir auf den 15.12. verweisen und abwarten, was dann geschieht.

 

Pressekontakt:
Verein "Ja zum Nürburgring", Kontakt: Dieter Weidenbrück, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.