Am 10. Juli 2015 hat der Verein „Ja zum Nürburgring“ Klage beim Europäischen Gericht eingereicht. Die Wenigsten unter uns haben sich schon einmal näher mit einer solchen Klage beschäftigt, schon gar nicht im Umfeld des Nürburgrings. Deshalb werde ich hier in möglichst knapper und einfacher Form wesentliche Fragen rund um diese Klage beantworten. Teil 1 gibt es hier.

Was passiert, wenn der Verein seine Klage verlieren sollte?

Wenn gleichzeitig auch die Klage von NeXovation keinen Erfolg hat, dann bedeutet das, dass das Europäische Gericht die Entscheidung der Kommission als rechtmäßig bestätigt. Wird das Urteil dann nicht vor dem EuGH angefochten, dann herrscht Rechtssicherheit.

In diesem Fall bliebe es dann also bei der jetzigen Abwicklung des Verkaufs, und die weitere Entwicklung hinge dann ab vom Ausgang des Gesellschafterkrieges und dem Verhalten der Investoren angesichts kaum befriedigender Renditen am Nürburgring.

Was passiert, wenn der Verein seine Klage gewinnen sollte?

Zur Erinnerung: der Verein klagt gegen die Entscheidung der Europäischen Kommission (KOM), dass der Verkauf EU-konform abgelaufen sein soll. Nach dem Urteil bleibt zunächst auch hier die Frage, ob eine der Parteien in Revision vor dem EuGH geht. Diese Betrachtung führt aber hier zu weit.

Gewinnt der Verein, dann

  • wird der Verkauf als nicht EU-konform eingestuft,
  • damit ist die Wettbewerbsverzerrung nicht vom Markt verschwunden,
  • der Käufer CNBG „erbt“ die Rückzahlungsforderung, d.h. er müsste knapp 500 Mio € an das Land Rheinland-Pfalz erstatten.

Es ist unwahrscheinlich, dass die CNBG dazu bereit und in der Lage wäre.

Für den Fall eines solchen Ausgangs des Gerichtsverfahrens gibt es aber eine Ausstiegsklausel im Kaufvertrag. Die CNBG kann dann vom Kauf zurücktreten, und es erfolgt eine Rückabwicklung. Der Ring bleibt dann bei der Nürburgring GmbH bzw. dem zwischengeschalteten Treuhänder. Auch der Pachtvertrag dürfte dann enden.

Die Nürburgring GmbH (dann immer noch in Insolvenz) muss dann die Rennstrecke und die artfremden Bauten erneut verkaufen, um dem EU-Recht zu genügen. Dann würde auch Ja zum Nürburgring wieder als Bieter auftreten. Aber auch Alternativen sind möglich.

Kommt dann die Stiftung?

Sollte es im Gerichtsverfahren so kommen, ist bis dahin viel Wasser an Mainz vorbei und den Rhein hinabgelaufen. Das wird auf jeden Fall erst ein ganzes Stück nach der Landtagswahl passieren. Möglicherweise gäbe es nach einem solchen Desaster andere Insolvenzverwalter, möglicherweise auch eine andere Kooperationsbereitschaft in der Politik. Ziehen dann alle an einem Strick, so ist das Ziel des Vereins, die Überführung der Rennstrecke in eine rein private oder eine Stiftung mit öffentlich-rechtlicher Beteiligung möglich, und zwar in Übereinstimmung mit EU-Recht und Insolvenzrecht. Diese Chance besteht real. Die jetzt eingeleiteten Schritte werden aber erst nach Jahren  entschieden sein.

 

 

Pressekontakt:
Verein "Ja zum Nürburgring", Kontakt: Dieter Weidenbrück, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.