Diskriminierung von Bietern – wo ist das Problem?

Das aktuelle Bietverfahren diskriminiert einzelne Bieter. In anderen Worten gesagt, nicht alle Bieter bekommen die gleiche faire Chance.

Bereits bei der Betrachtung der mangelhaften Transparenz wurde deutlich, dass es ein Problem gibt, Bieter auf den Gesamtkomplex mit den Bietern zu vergleichen, die nur auf einen Teilbereich bieten.

Wenn jemand „nur“ auf einen Teilbereich bietet, z.B. auf ein Hotel, dann ist die Summe, die er dafür bietet, naturgemäß niedriger als das Angebot eines anderen Bieters, der auf den Gesamtkomplex bietet. Nehmen wir an, jemand bietet 3 Millionen € für ein Hotel, und ein zweiter Bieter bietet 50 Millionen € auf alles.

Nun zählt aber in der Entscheidung, welche Bieter den Zugang zum Datenraum bekommen, nur die Höhe des Angebots. Gibt es also ein paar Bieter, die auf den Gesamtkomplex bieten, dann hat der Bieter, der sich nur für das Hotel interessiert, nie eine Chance, überhaupt nur in den Datenraum zu kommen.

Was ist der Datenraum, und was die Due Diligence?

Bevor ein Kaufvertrag unterzeichnet wird, will sich der Bieter über alle Details des Kaufgegenstandes informieren. Dazu gehören finanzielle Daten, aber auch Grundbuchauszüge, Verträge, Verbindlichkeiten, anhängende Rechtsstreitigkeiten und anderes mehr. Da diese Details in der Regel sehr vertraulich zu behandeln sind, wird ein sogenannter Datenraum eingerichtet. Das ist ein Raum, in dem in diesem Fall die Nürburgring GmbH alle Ordner und Dokumente auslegt, die die interessanten Fakten enthalten. Der Interessent kann sie sich dort in Ruhe anschauen.

In der heutigen Praxis läuft das alles aber elektronisch ab, d.h. die Dokumente werden auf einen Server gepackt, und der Zugriff darauf streng limitiert und durch eine Vertraulichkeitserklärung abgesichert.

Diesen Prüfvorgang  nennt man „Due Diligence Process“, also den Prüfvorgang, bei dem mit erforderlicher Sorgfalt vorgegangen wird.


Ein Beispiel für die Diskriminierung eines Bieters konnte man am Beispiel des ADAC sehen. Der ADAC hatte einen bestimmten Betrag nur für die Rennstrecke geboten. Damit lag er absolut gesehen natürlich unter Angeboten, die auf das Gesamtpaket ausgerichtet waren. Und prompt kam er nicht in den Datenraum.

Wie willkürlich dieser Ausschluss ist, zeigt folgende Betrachtung. Eine Firma La Tene Capital gab mit € 275 Millionen ein völlig überhöhtes Angebot ab und schaffte es damit in den Datenraum. Hätte es fünf solcher Firmen gegeben, dann hätten wohl nur diese es in den Datenraum geschafft. Alle realistischen Angebote wären dann außen vor geblieben.

Eine derart willkürliche Auswahl ist ebenfalls nicht EU-konform.

 

 

Pressekontakt:
Verein "Ja zum Nürburgring", Kontakt: Dieter Weidenbrück, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Tel. +49 221 420748 00, Fax +49 221 420748 29

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