Laut Aussage des Sprechers der am Nürburgring agierenden Insolvenzverwalter hat die Capricorn Nürburgring GmbH die zweite Kaufpreisrate in Höhe von 5 Millionen bis heute nicht gezahlt. Laut Sachwalter Jens Lieser wäre der Kaufvertrag nachjustiert worden, so dass diese Rate nun erst nach der Entscheidung der EU-Kommission fließen soll.
Ob die Projektfinanzierung der CNG wie in der Presse teilweise kommentiert ins Stocken geraten ist, entzieht sich unserer Kenntnis. Wichtig ist allein der Fakt, dass die Rate nicht gezahlt wurde.
Transaktionssicherheit
Gemäß Insolvenzrecht muss der Insolvenzverwalter, bzw. in diesem Fall der Insolvenz-Geschäftsführer unter Aufsicht des Sachwalters, die Sicherheit der Kaufpreiszahlungen überprüfen. Diese Transaktionssicherheit hat unkonditioniert zu sein, d.h. ohne Bedingung.
Sollte es sich tatsächlich herausstellen, dass die CNG Schwierigkeiten mit der Finanzierung bereits der zweiten Kaufpreisrate hat, dann muss man von einem Fehlverhalten der Insolvenzverwalter zum Zeitpunkt des Zuschlags ausgehen, da die Transaktionssicherheit offensichtlich nicht gegeben war. Das wäre ein eklatanter Fehler, der Haftungsansprüche auslösen könnte.
Die Transaktionssicherheit war aber ein ganz maßgebliches Kriterium für den Zuschlag. Als offenkundigen Beweis hierfür kann man den abgewiesenen Bieter Nexovation anführen, der nach Angabe der Insolvenzverwalter diese Sicherheit nicht zeitgerecht eingereicht hatte.
Der Gläubigerausschuss musste seine Entscheidung unter großem Zeitdruck auf der Basis der Angaben des Insolvenzgeschäftsführers und des Sachwalters treffen. Dazu gehörte auch die Aussage zur Prüfung der Transaktionssicherheit.
Informationsfluss
Nach unseren Informationen hat der Sachwalter Jens Lieser den Gläubigerausschuss nicht über das Ausbleiben der zweiten Kaufpreisrate informiert, und das bis zum 20.8.2014, also volle drei Wochen. Anscheinend wurde der Gläubigerausschuss seit März überhaupt nicht offiziell über irgendetwas informiert. Insolvenzrechtlich ist das mehr als bedenklich, und dies sollte das Insolvenzgericht interessieren. Die Mitglieder des Gläubigerausschusses sollten schon aus eigenem wohlverstandenem Interesse auf die Barrikaden gehen.
Nachjustieren des Kaufvertrags
Wenn Sachwalter Lieser jetzt von „Nachjustieren des Kaufvertrags“ spricht, so geschieht das unserer Meinung nach aus der Überzeugung eigener Machtvollkommenheit heraus. Tatsächlich ist es aber so, dass der Kaufvertrag in seiner originalen Form vom Gläubigerausschuss genehmigt wurde und ohne diesen nicht so einfach abgeändert werden kann. Es ist also unsinnig, jetzt von einem Nachjustieren zu reden. Stattdessen müssten die Insolvenzverwalter umgehend die Reißleine ziehen, wenn der Käufer sich nicht an die Zahlungsverpflichtungen hält.
Zahlung der zweiten Rate nach EU-Entscheidung?
Es heißt, dass nunmehr die zweite Kaufpreisrate erst nach der EU-Entscheidung gezahlt werden soll. Das könnte auch bedeuten, dass die dritte Kaufpreisrate vor der zweiten zu zahlen sein könnte. Vor allem aber stellt es die Zahlungsmodalitäten des Kaufvertrags auf den Kopf, wie sie in der Presse kolportiert wurden.
Der Käufer wird durch eine Rücktrittsklausel vor der EU-Entscheidung geschützt. Sollte diese negativ ausfallen, kann er zurücktreten und bekommt sein Geld zurück. Selbst wenn der Käufer jetzt schon absolut davon überzeugt wäre, dass die EU-Entscheidung für ihn negativ ausfällt, müsste er diese abwarten, um dann zurückzutreten.
Kommt er vorher seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, stellt das wohl ein Nichterfüllen der Vertragsbedingungen dar, der zu sofortigen Konsequenzen seitens der Insolvenzverwalter führen müsste.
Darüber hinaus stellt ein Ausdehnen der Zahlungsfristen einen weiteren Vorteil für den Käufer darstellen, der wiederum als unzulässige Beihilfe gesehen werden kann.
Zusammenfassung
Das Statement des Sachwalters Lieser, verbreitet über seinen Sprecher Nuvoloni, ist schlicht und ergreifend unsinnig, und das gleich in mehrerlei Hinsicht. Alle Zeichen deuten auf mangelnde Transaktionssicherheit hin. Die Darstellung eines Einvernehmens zwischen Sachwalter und Käufer über eine Verschiebung der Zahlung mag in der Praxis wohl so stattgefunden haben, ist aber vor dem rechtlichen Hintergrund unhaltbar. Daran ändern auch die erneuten Äußerungen zu möglichen Vertragsabschlüssen mit der F1 nichts.
Leider ist dies ein weiterer Fehler, der die Gefahr erhöht, dass der Nürburgring in amerikanischen Besitz kommt. Fehler, Versäumnisse und Fehleinschätzungen der Vergangenheit haben es verhindert, dass das Mögliche versucht wurde, um gemeinsam mit Landesregierung, Insolvenzverwaltern, Veranstaltern, Industrie und dem Verein „Ja zum Nürburgring“ unserem Konzept einer gemeinwohlorientierten Lösung zum Erfolg zu verhelfen.
Sollte es zu einer Neuausschreibung kommen, steht der Verein „Ja zum Nürburgring“ nach wie vor zu konstruktiven Gesprächen mit konkreten Lösungsansätzen im Sinne unseres obigen Vorschlags zur Verfügung. Wenn das nicht gelingt, wird unserer Meinung nach Nexovation als Käufer kaum zu verhindern sein.
Pressekontakt:
Verein "Ja zum Nürburgring", Kontakt: Dieter Weidenbrück,