Luxemburg/Brühl, 19.06.2019 – Das Europäische Gericht hat heute die Klage von Ja zum Nürburgring gegen die Europäische Kommission abgewiesen. In der Pressemitteilung des Gerichts heißt es, dass die Klage als teilweise unzulässig und im Übrigen unbegründet sei. Wir nehmen diese Entscheidung zur Kenntnis und werden nun die Urteilsbegründung analysieren. Danach werden wir über weitere Schritte informieren. Dazu gehört auch die Beantwortung der Frage, ob Rechtsmittel eingelegt werden.

Über den Verein „Ja zum Nürburgring“: Der gemeinnützige Verein „Ja zum Nürburgring“ engagiert sich seit vielen Jahren für den Erhalt und die Pflege der Rennstrecke des Nürburgrings sowie für den Motorsport. Er wurde 1981 gegründet und war federführend für den Neubau der Kurzstrecke sowie den Erhalt der Nordschleife; beide Teile der Rennstrecke konnten schuldenfrei in Betrieb gehen. Es ist seitdem seine zentrale Aufgabe, die traditionsreiche Sportstätte in der Eifel zu erhalten, zu pflegen und sie so für Motorsport-Veranstaltungen, insbesondere im Bereich des Breitensports, attraktiv zu halten. Mehr über den Verein erfahren Sie unter www.ja-zum-nuerburgring.de.

 

Pressekontakt:
Dieter Weidenbrück
„Ja zum Nürburgring“ e.V.
Kölnstraße 221-225, 50321 Brühl
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