Der gemeinnützige Verein „Ja zum Nürburgring“ engagiert sich seit vielen Jahren für den Erhalt und die Pflege der Rennstrecken des Nürburgrings für den Motorsport. Er hat bereits zum Neubau der Grand-Prix-Strecke 6 Mio. DM zugeschossen. 2007 hat er dann erneut rund 1,6 Mio. Euro zur Durchführung von Sicherheitsmaßnahmen an der Nordschleife des Nürburgrings beigesteuert. Ohne dieses finanzielle Engagement des Vereins wäre die Nutzung der Nordschleife des Nürburgrings als Sportstätte des Motorsports wegen Lizenzentzugs durch die FIA (Fédération Internationale de l'Automobile) in Gefahr gewesen. Aufgrund der Fehlentwicklungen am Nürburgring hat der Verein die rund 1,6 Mio. Euro von der Nürburgring GmbH zurückgefordert. Eine entsprechende Klage ist heute beim Landgericht Koblenz eingereicht worden.

Die Geschäftsgrundlage für die Mitfinanzierung der Sicherheitsmaßnahmen an der Nordschleife ist weggefallen. Die rund 1,6 Mio. Euro, wären, wenn die geänderten Umstände voraussehbar gewesen wären, niemals von dem Verein beigesteuert worden:

  •  Der hohen finanziellen Zuwendung des Vereins lag die wesentliche Vorstellung zugrunde, dass auch nach Realisierung der erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen die Rennstrecke durch die Nürburgring GmbH, d.h. durch ein gemeinwohlorientiertes Unternehmen in öffentliche Hand, betrieben wird. Die Nordschleife des Nürburgrings wurde seit 1927, d.h. über achtzig Jahre in der Zeit von der Grundsteinlegung bis zur Entscheidung des Vereins über die Zuwendung im Jahre 2007 durch die öffentliche Hand betrieben. Im Mai 2010 übertrug die Nürburgring GmbH im Rahmen des „Finanzchaos am Ring“ den Betrieb der Rennstrecke sodann an die Nürburgring Automotive GmbH (NAG), die sich in privater Hand befindet, und allein mit dem Ziel der Gewinnmaximierung agiert.
  •  Mit der Zuwendung an die Nürburgring GmbH als gemeinwohlorientiertes Unternehmen sollte weiter sichergestellt werden, dass der Zugang zu der Rennstrecke zu für den Motorsport – insbesondere für den Breitensport – bezahlbaren, nicht gewinnorientierten Konditionen strukturell abgesichert wird. Durch die Einsetzung der NAG drohen dagegen erhebliche Kostensteigerungen. Eine Erhöhung der Entgelte zur Nutzung der Nordschleife wird bereits dadurch indiziert, dass die Kette der mit der Nordschleife des Nürburgrings wertschöpfenden Unternehmen um ein weiteres Glied verlängert wird. Verschärfend kommt hinzu, dass die NAG nicht nur die Rennstrecken des Nürburgrings gepachtet hat, sondern zusätzlich sämtliche teils hoch defizitäre Einrichtungen rund um den Nürburgring, die über die Nutzungsentgelte der Rennstrecken mitfinanziert werden. Aufgrund der Verpachtung des Gesamtkomplexes unter Einschluss der motorsportfremden Aktivitäten an die privaten Betreiber kommt es daher zu Quersubventionierungen unrentabler Freizeit- und Veranstaltungsunternehmungen, welche die Rennstrecke als Infrastruktureinrichtung des Sports zusätzlich belasten. In diesem Lichte wäre die Zuwendung auch nicht mit dem gemeinnützigen Zweck des Vereins in Einklang zu bringen gewesen.
  • Geschäftsgrundlage für die Mitfinanzierung der Sicherheitsmaßnahmen war zudem, dass die Nürburgring GmbH sich rechtskonform verhält. Die Verpachtung der Rennstrecke durch die Beklagte gemeinsam mit einem Konglomerat aus motorsportfremden Beherbergungs-, Bewirtungs- und Freizeitaktivitäten an die NAG geht indes nicht nur wirtschaftlich zu Lasten des Motorsports. Vielmehr wurde dabei nach der Analyse der von dem Verein beauftragten FREY Rechtsanwälte und dem Gutachten von Prof. Jürgen Kühling auch schwerwiegend gegen europäisches Beihilfe- und Vergaberecht verstoßen. Darüber hinaus werden gegen den ehemaligen Geschäftsführer der Nürburgring GmbH Dr. Walter Kafitz und den früheren rheinland-pfälzischen Finanzminister und Aufsichtsratsvorsitzenden der Nürburgring GmbH Prof. Dr. Ingolf Deubel Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Untreue geführt. Gleiches gilt für den Unternehmer Kai Richter, der mit seinem Unternehmen Mediinvest GmbH 50 Prozent der Anteile an dem neuen privaten Betreiber der Rennstrecke, der NAG, hält.  Unregelmäßigkeiten sind zudem durch den Landesrechnungshof Rheinland-Pfalz belegt worden und waren Gegenstand eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses im Landtag Rheinland-Pfalz.

 Im Lichte der schwerwiegenden Änderung der Umstände, die Grundlage für die Mitfinanzierung der Sicherheitsmaßnahmen an der Nordschleife des Nürburgrings geworden sind, hätte der Verein, wenn die Störung der Geschäftsgrundlage voraussehbar gewesen wäre, die Zuwendung niemals gemacht. Da ihm ein Festhalten am Vertragsverhältnis nicht zumutbar war, hat er sein Rücktrittsrecht ausgeübt und macht mit der Klage die Rückzahlung des zugewendeten Betrags in Höhe von insgesamt 1.623.500,00 Euro geltend.

 

28. Juli 2011

 

 

 

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