Nürburg – 1. März 2013: Seit gestern lassen die Insolvenzverwalter verbreiten, dass sie den Nürburgring in einem mit der Europäischen Kommission bereits abgestimmten Prozess kurzfristig anbieten wollen. „Wir fühlen uns betrogen“, sagt Otto Flimm, der Vorsitzende des Vereins „Ja zum Nürburgring“, der sich seit dem Desaster „Nürburgring 2009“ darum bemüht, eine bestmögliche Lösung für die Probleme des Nürburgrings zu finden. „Damit gehen die Insolvenzverwalter den Weg des geringsten Widerstands und erweisen der Region und dem Breitensport auf der legendären Rennstrecke einen Bärendienst.“


Dem Verein geht es darum, den Sport, insbesondere den Breitensport, wieder in den Mittelpunkt zu rücken. Zu diesem Zweck hat Verein „Ja zum Nürburgring“ vielfältige Gespräche geführt, um eine konstruktive Lösung der komplexen Situation herbeizuführen. Den beihilferechtlichen Rahmen für die Rückbesinnung auf den Sport hat der Verein im Oktober 2012 mit der Europäischen Kommission besprochen. Bei den bisherigen Gesprächen mit den Insolvenzverwaltern und Vertretern der Landesregierung zur Erarbeitung eines gemeinsamen Lösungsansatzes entstand der Eindruck, dass die Argumente des Vereins positiv aufgenommen wurden.

Was sich aber bereits in der Gläubigerversammlung der insolventen Nürburgring GmbH und in der Presse ankündigte, hat sich nun bestätigt: Die Insolvenzverwalter wollen die Rennstrecke noch Ende März, spätestens aber Anfang April europaweit zum Verkauf anbieten, ohne zuvor Sicherungsmechanismen zugunsten des Sports einzuziehen und mit der Europäischen Kommission abzustimmen. Wenn die Insolvenzverwalter die einfachste Variante eines bedingungsfreien Bietverfahrens forcieren, wird es immer schwerer, dem Sport in dem Beihilfenverfahren zu seinem Recht zu verhelfen. „Wenn die Insolvenzverwalter auf Druck des Vereins nunmehr den Breitensport entdeckt haben, sind das Lippenbekenntnisse“, sagt Flimm. „Wir müssen schnell gegensteuern. Sonst werden vollendete Tatsachen geschaffen, die nicht mehr zu korrigieren sind“, ergänzt er bei der außerordentlichen Mitgliederversammlung des Vereins in Nürburg.

Dabei gibt es gute Argumente, die Sportstätte des Nürburgrings für die Allgemeinheit zu bewahren. „Der Sport ist im Unionsrecht und im rheinland-pfälzischen Recht fest verankert“, unterstreicht Dr. Frey, der Rechtsanwalt des Vereins. „Die Förderung des Sports genießt in Rheinland-Pfalz sogar Verfassungsrang“, fügt er hinzu. Der Sport wird auch im europäischen Beihilfenrecht einer privilegierten Bewertung unterzogen. Jeder potenzielle Eigentümer/Betreiber der Sportstätte des Nürburgrings verfügt zudem über ein sog. „natürliches Monopol“ und betreibt eine Anlage, die im Gemeinwohl steht. In einem ausführlichen Gutachten hat der Verein sowohl den Insolvenzverwaltern als auch der Landesregierung die Bedeutung des Sports für das Beihilfenverfahren verdeutlicht und herausgearbeitet, dass über 90 Prozent der sportlichen Aktivitäten auf dem Nürburgring dem Breitensport zuzurechnen sind. „Wir sind überzeugt, dass wir eine Gemeinwohlbindung der Sportinfrastruktur bewahren können“, resümiert Flimm.


Mehrfach hatte der Verein den Insolvenzverwaltern und dem Land Rheinland-Pfalz seine Unterstützung zur Erarbeitung eines Lösungskonzepts für die beihilfenrechtliche Problematik im Interesse des Sports angeboten. Als Vertreter des Sports ist der Verein am Besten in der Lage, die herausragende Rolle der Sportinfrastruktur des Nürburgrings für den Breitensport zu illustrieren. „Unsere Angebote wurden bisher leider nicht angenommen“, bedauert Flimm.


Der Verein wird alle Kraft darauf verwenden, dass der Europäischen Kommission doch noch ein gemeinsames, gemeinwohlorientiertes Lösungskonzept, das den Sport in den Mittelpunkt rückt, von der Bundesrepublik Deutschland, dem Land Rheinland-Pfalz, den Insolvenzverwaltern und dem Verein „Ja zum Nürburgring“ unterbreitet wird. Bis ein solches Konzept abschließend mit der Europäischen Kommission geklärt ist, fordert der Verein den Stopp des Verkaufsprozesses.

____________________________________________________________________________

In der Anlage finden Sie neben der PDF-Fassung der Pressemitteilung offene Fragen an die Insolvenzverwalter sowie die Zusammenfassung des für den Verein erstellten Gutachtens der Soziatät FREY Rechtsanwälte zur Bedeutung des Sports am Nürburgring für das Beihilfenverfahren.