Nürburg, 05. November 2013 – Die Genehmigung der durch die Insolvenzverwalter vorgelegten „Nutzungsordnung für den Nürburgring“ durch das Innenministerium des Landes Rheinland-Pfalz stellt eine weitere Episode in der mit dem Nürburgring-Gesetz eingeleiteten Symbolpolitik dar. Nach dem Nürburgring-Gesetz bleibt auch die Nutzungsordnung einen effektiven Schutz des Breitensports und der Region schuldig. Der Verein „Ja zum Nürburgring“ hat bereits am 29. August 2013 ausführlich zu dem Entwurf einer Nutzungsordnung, der ihm zur Kommentierung übermittelt wurde, Stellung genommen und konkrete Vorschläge für die Beseitigung der größsten Schwachstellen gemacht. Die nunmehr genehmigte Fassung lässt insbesondere die zentrale Frage der „angemessenen Entgelte“ offen und verschlechtert sogar die Position des Breitensports gegenüber dem Entwurf.
Das im Schnellverfahren verabschiedete Nürburgring-Gesetz bedarf in vielen Punkten der Präzisierung. Daher wäre eine sorgfältig erarbeitete Nutzungsordnung unabdingbar gewesen. Leider fehlen der nunmehr genehmigten Nutzungsordnung zentrale Regelungen zur Gewährung des diskriminierungsfreien Zugangs für den Sport, insbesondere für den Motorbreitensport, zu angemessenen Entgelten sowie zu Maßnahmen, die die regionale Wirtschaft zumindest indirekt vor Kopplungsgeschäften schützen.
In dem Nürburgring-Gesetz wird dem Betreiber zugestanden, in besonderen Fällen die Nutzung der Rennstrecke zu verweigern. Welche Ausnahmefälle dies sind, präzisiert auch die Nutzungsordnung nicht. „Einem Betreiber wird damit ein großes Willkürpotenzial zugestanden“, konstatiert Otto Flimm, der Vorsitzende des Vereins „Ja zum Nürburgring“. Auf der Grundlage der jetzt genehmigten Nutzungsordnung könnte ein Eigentümer/Betreiber, der auf Gewinnmaximierung ausgerichtet ist, dem Breitensport auf dem Nürburgring, wie wir ihn heute kennen, die Grundlage entziehen. Die Zahl der reservierten Nutzungstage liegt unterhalb des derzeitigen Status Quo!
Die besonders wichtige Klarstellung zu der Angemessenheit von Engelten lässt die genehmigte Nutzungsordnung ebenfalls vollkommen vermissen. Das Nürburgring-Gesetz schreibt vor, dass ein Eigentümer/Betreiber nur „angemessene Entgelte“ für den Zugang zu der Rennstrecke verlangen darf. Es regelt aber nicht, was darunter zu verstehen ist. „Trotz Monopolstellung überlässt es das Gesetz dem Betreiber, die Benutzungsentgelte zu gestalten. Für die Rennstrecke des Nürburgrings gibt es keinen Markt, der als natürliches Regulativ wirken könnte. Daher wäre es von größster Bedeutung gewesen, die Nutzungsordnung nur dann zu genehmigen, wenn sie konkret festlegt, wie die Angemessenheit der Entgelte bestimmt wird“, erläutert Dr. Dieter Frey, der Rechtsanwalt des Vereins.
Der Eigentümer/Betreiber ist aufgrund seiner Monopolstellung auch in der Position, alle Nebengeschäfte an sich zu ziehen. Er kann so seinen Wettbewerbsvorteil gegenüber der regionalen Wirtschaft nutzen, um beispielsweise durch Kopplungsgeschäfte mit Hotellerie- und Freizeitangeboten sein Rennstrecken-Monopol zu missbrauchen. Daher bedarf es u.a. einer getrennten Rechnungsführung, um solchen Strategien zu begegnen und die Berechnung angemessener Entgelt, die isoliert für den Zugang zur Rennstrecke zu bemessen sind, sicherzustellen. Trotz der ausführlichen Erläuterungen des Vereins hat es das rheinland-pfälzische Innenministerium aber auch insofern versäumt, die Genehmigungsbedürftigkeit der Nutzungsordnung einzusetzen, um Region und Breitensport zu schützen.
Otto Flimm kritisiert: „Das rheinland-pälzische Innenministerium hat sich aus der Verantwortung für den Nürburgring gestohlen.“ Die Episode „Nutzungsordnung“ zeigt, dass Landesregierung und Insolvenzverwalter auf allen Ebenen versuchen, den Verkauf gegen alle Widerstände so schnell wie möglich durchzuziehen. „Wenn die Rennstrecke in die Hände eines Investors gerät, der sich nicht dem Geimeinwohl verpflichtet sieht, sind der Breitensport und die Region in größter Gefahr“, warnt Flimm.
Links:
Stellungnahme Verein „Ja zum Nürburbring“ zum Entwurf der Nutzungsordnung: siehe Downloads
Genehmigte Nutzungsordnung:
http://www.nuerburgring.de/fileadmin/Presse/2013-10-30_Genehmigung_Nutzungsordnung_Ausfertigung_NBG.pdf