Am 10. Juli 2015 hat der Verein „Ja zum Nürburgring“ Klage beim Europäischen Gericht eingereicht. Die Wenigsten unter uns haben sich schon einmal näher mit einer solchen Klage beschäftigt, schon gar nicht im Umfeld des Nürburgrings. Deshalb werde ich hier in möglichst knapper und einfacher Form wesentliche Fragen rund um diese Klage beantworten.

Gegen wen oder was klagt der Verein, und gegen wen nicht?

Der Verein klagt gegen die Europäische Kommission (KOM). Genau genommen, klagt er gegen einen Teil des Beschlusses der KOM vom 1. Oktober 2014.

Zur Erinnerung: Die KOM hatte in ihrem Beschluss zwei wesentliche Dinge festgestellt:

  1. Knapp 500 Mio. € sind an unrechtmäßigen Beihilfen durch die Landesregierung Rheinland-Pfalz an die Nürburgring GmbH geflossen. Dadurch ist eine Wettbewerbsverzerrung eingetreten, die durch Rückzahlung der Beihilfen beseitigt werden muss. Das ist aber aufgrund der Insolvenz nicht möglich.
     
  2. Der Verkauf an die capricorn Nürburgring Besitzgesellschaft mbH ist EU-konform abgelaufen. Damit ist dann nach Ansicht der KOM die Wettbewerbsverzerrung beseitigt und die Rückzahlungsforderung wird nicht auf die CNBG übertragen.


Die erste Entscheidung ist unstrittig und wird noch nicht einmal von der Landesregierung angegriffen. Der Verein klagt nun gegen die zweite Entscheidung.

Der Prozessgegner ist also die KOM, die unserer Meinung nach falsche Entscheidungen getroffen hat. Hätte sie alle Fakten sorgfältig selber überprüft, hätte sie zu einer anderen Entscheidung kommen müssen.

Der Verein klagt nicht gegen die Landesregierung Rheinland-Pfalz, nicht gegen die CNBG, die Insolvenzverwalter, gegen „die Russen“ (NR-Holding AG) oder gegen sonst jemanden. Natürlich aber sind auf die eine oder andere Weise all diese Gruppierungen durch das Verfahren berührt. Es ist auch kein Staatsanwalt unterwegs, da es nicht um strafrechtliche Belange geht.

Es geht einzig und allein um die Tatsache, dass die KOM falsche Entscheidungen getroffen hat, die nun für nichtig erklärt werden sollen (Nichtigkeitsklage).

Welches Ziel verfolgt der Verein?

„Ja zum Nürburgring“ hat über Jahrzehnte hinweg konstant das Ziel verfolgt, dem Nürburgring zu einer stabilen Zukunft zu verhelfen. Sicher war der Bau der GP-Strecke der wichtigste Erfolg des Vereins am Ring, der nur durch die Mittel möglich wurde, die der Verein zusammentrug, darunter 50 Mio DM an Bundesmitteln und 6 Mio DM an eigenen Mitteln. Auch beim Bau der FIA-Sicherheitszäune steuerte der Verein mit 1,6 Mio € die Hälfte der Kosten bei. All diese Maßnahmen dienten dazu, den Nürburgring in seiner traditionsreichen Form zu erhalten, zum Wohle des Breitensports und zum Nutzen der ihn umgebenden Region.

Durch die Folgen der hoffnungslos überdimensionierten und am Motorsport vorbei geplanten Bauten des Projekts „Nürburgring 2009“ geriet die Rennstrecke mit in den Strudel der Insolvenz. Große politische Fehler, aber auch Fehler im Insolvenzverfahren und dem daraus entstandenen Verkaufsverfahren führten zu der aktuellen Situation, die als unbefriedigend und keinesfalls stabil bezeichnet werden muss.

Das Vorgehen des Vereins war während des Verkaufsverfahrens immer sehr gradlinig und an den Bedürfnissen des Breitensports und der Region orientiert. Der Verbleib in öffentlicher Hand wäre der Idealfall gewesen, wurde aber von der Politik blockiert, die sich hinter dem Insolvenzverfahren verschanzte. Ab diesem Zeitpunkt konnte der Verein die Umsetzung seiner Ziele nur sicherstellen, wenn er selbst Eigentümer oder zumindest Teileigentümer geworden wäre. Folgerichtig hat der Verein sich von Anfang an am Bietverfahren beteiligt und als Alternative den Zusammenschluss mit anderen Bietern angekündigt.

Auch jetzt bleibt unser Ziel, eine saubere Rechtsgrundlage zu schaffen und das Bietverfahren neu zu starten. Der Verein wird dann unmittelbar wieder als Bieter auftreten, um die Rennstrecke selber zu erwerben und in eine Stiftung zu überführen.

Macht der Verein mit seiner Klage jetzt alles kaputt?

Dazu möchte ich die Situation betrachten, wie sie sich ohne die Beschwerden und die Klage des Vereins darstellen würde:

1. Wäre das Bietverfahren anders abgelaufen? Nein.
2. Wäre der Zuschlag einem anderen als capricorn erteilt worden? Nein.
3. Hätte der Käufer dann eine stabile Finanzierung gehabt? Nein.
4. Hätte capricorn die zweite Rate zahlen können? Nein.
5. Wäre Robertino Wild mit seinem Unternehmen als Gesellschafter geblieben? Nein.
6. Wären die Beschwerden von Meyrick Cox/H.I.G. und NeXovation ausgeblieben? Nein.
7. Wäre die Klage von NeXovation ausgeblieben? Nein.
8. Wäre die Übernahme durch die russische NR Holding AG verhindert worden? Nein.
9. Würde es dann keine 10 Klagen der Gesellschafter gegeneinander geben? Nein.
10. Würde es jetzt Rechtssicherheit bei der EU geben? Nein.

Hätte der Verein „Ja zum Nürburgring“ nicht geklagt, wäre die Situation um keinen Deut anders als jetzt. Mit zwei Ausnahmen.

  • NeXovation wäre dann alleine im Gerichtsverfahren mit der EU, daraus könnten sich außergerichtliche Einigungen ergeben, die wenig mit der Aufklärung der Rechtslage zu tun hätten.
  • Und zweitens hätte der Verein ohne Klage sein Ziel aufgegeben, den Nürburgring in die bestmögliche Zukunft zu führen. Die aktuelle Situation ist keine Alternative.

Diese praxisnahe Betrachtung stellt sofort klar, dass Ja zum Nürburgring nichts zerstört. Aber mit Hilfe der Klage lässt sich vielleicht eine Verbesserung herbeiführen. Allein schon die Aufklärung der Vorgänge rund um den Verkauf des Nürburgrings wäre ein großer Erfolg, ganz abgesehen von den bereits weiter oben beschriebenen Gründen. Die Verantwortung für die jetzige Lage tragen die jetzige Landesregierung, die Insolvenzverwalter und die KPMG. Und nicht die, die deren Fehler ans Licht der Öffentlichkeit bringen.

 

 

Pressekontakt:
Verein "Ja zum Nürburgring", Kontakt: Dieter Weidenbrück, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!