Der Verein „Ja zum Nürburgring“ hat nunmehr Beschwerde gegen den laufenden Verkaufsprozess am Nürburgring eingelegt. Eine gute Gelegenheit, die Situation noch einmal zu betrachten. Gleichzeitig werden wir versuchen, die überaus komplexen Sachverhalte in einzelnen Happen und hoffentlich einigermaßen verständlich darzustellen.

Weitere Kommentare werden in den nächsten Tagen folgen.

Welches Problem gibt es mit der EU-Kommission?

Beginnen wir mit dem Grundproblem. Die EU-Kommission vermutet, dass beim Bau von „Nürburgring 2009“ unrechtmäßige Beihilfen geflossen sind. Damit ist gemeint, dass das Land Rheinland-Pfalz große Summen zur Verfügung gestellt hat, die zu einer Wettbewerbsverzerrung führten.

Was bedeutet Wettbewerbsverzerrung?

Ein Privatmann hat ein Restaurant in Nürburg. Er hat das Geld dafür selber aufgebracht und über Jahre hinweg hart gekämpft, um die Türen offen zu halten. Nun wird ein Eifeldorf mit Landesmitteln gebaut, das von einem anderen Privatmann betrieben wird. Der hat aber nicht das gleiche Risiko gehabt, da ja das Geld vom Land kam. Er hat also einen Wettbewerbsvorteil gegenüber dem zuerst genannten Restaurantbesitzer. Oder eben mit einem anderen Wort: Es gibt eine Verzerrung des Wettbewerbs.


Die EU-Kommission hat noch keine Entscheidung getroffen, aber es ist anzunehmen, dass die vom Land gezahlten Summen zumindest zu einem Teil als unrechtmäßig eingestuft werden. Durch einen eklatanten Fehler des damaligen Ministers Hering wurden alle Probleme in der Nürburgring GmbH zusammengefasst. Damit wurden die Rennstrecken unverschuldet „infiziert“.  Hätte man die Gebäude von „Nürburgring 2009“ in einer eigenen Firma abgehandelt, so wäre diese heute in Insolvenz, und nicht die Nürburgring GmbH.
 

Was war der Fehler?

Die Neubauten waren in Privatbesitz. Erst durch die Vorgänge rund um den Pachtvertrag wurden diese Neubauten in das Eigentum der Nürburgring GmbH übertragen, die schon immer die Rennstrecken besaß.


Nunmehr droht also der Nürburgring GmbH eine Entscheidung der EU-Kommission, dass die Beilhilfen unrechtmäßig waren. Durch die Beihilfen entstand eine massive Wettbewerbsverzerrung, die dann beseitigt werden muss.

Die Beseitigung der Wettbewerbsverzerrung könnte erfolgen, indem die Nürburgring GmbH die Beihilfen zurückzahlt. Da sie aber in Insolvenz ist, geht das natürlich nicht. In diesem Fall muss dann die Firma liquidiert werden, d.h. sie hört auf zu existieren. Vorher wird alles Eigentum verkauft, aber unter strengen Auflagen. Der Erlös aus dem Verkauf geht an die Gläubiger. Der jetzt laufende Verkaufsprozess verletzt aber diese Auflagen, wie ich in den nachfolgenden Kommentaren erläutern werde.

 

Muss die Rennstrecke wirklich verkauft werden?

Es gibt gute Argumente dafür, die Rennstrecke aus dem Beihilfeverfahren herauszunehmen. Allerdings würde das ein massives Einschreiten der Landesregierung Rheinland-Pfalz erfordern. Dazu fehlt aber jede Bereitschaft bei den Politikern.

Ohne diese Bereitschaft führt kein Weg am Verkauf der Rennstrecke vorbei. Unabhängig davon muss der Rest der Anlage, also Hotels, Erlebnispark etc. auf jeden Fall verkauft werden.

Was macht eigentlich Minister Lewentz?

Der Sanierungsgeschäftsführer Prof. Dr. Dr. Thomas B. Schmidt lässt sich in der Presse mit der Aussage zitieren, dass struktur- und regionalpolitische Überlegungen keine Rolle spielen beim Verkauf. Es zählt einzig und allein der höchste Preis.
Das Nürburgring-Schutzgesetz, mit dem die Landesregierung Rheinland-Pfalz die Bedenken der Bürger zerstreuen möchte, erwähnt den Schutz der Region noch nicht einmal. Somit kann der neue Eigentümer die Region ausquetschen wie eine Zitrone.

Minister Lewentz ist einer der Regierungsvertreter neben Frau Ministerpräsidentin Malu Dreyer, der Ministerin Eveline Lemke und dem Fraktionsvorsitzenden Hendrik Hering, die nicht müde werden, ihre Sorge für die Region auszudrücken. Alles wird gut, es wird alles getan, das Gesetz wird es richten. Die Fakten sehen anders aus.

Was nun, Herr Lewentz?

 

 

Pressekontakt:
Verein "Ja zum Nürburgring", Kontakt: Dieter Weidenbrück, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Tel. +49 221 420748 00, Fax +49 221 420748 29