Kommentar:

Am 2. September 2021 verkündete der Europäische Gerichtshof (EuGH) seine Urteile in den beiden den Nürburgring betreffenden Verfahren. Der EuGH hat mit seiner Entscheidung einen wesentlichen Teil des Urteils des Europäischen Gerichts (EuG) aufgehoben und die entsprechende Entscheidung im Beschluss der Europäischen Kommission (KOM) für nichtig erklärt.

Soweit die offizielle Nachricht. Aber was bedeutet das für den Nürburgring? Soweit zu diesem Zeitpunkt möglich, möchten wir die Zusammenhänge verdeutlichen.

„Ja zum Nürburgring“ wünscht allen Fans des Nürburgrings einen guten Start in das neue Jahr 2019. Wir möchten die Gelegenheit zu einer kleinen Bestandsaufnahme und einem Ausblick nutzen:

Wo stehen wir am Ende des abgelaufenen Jahres, was bringt 2019?

Am 25. April 2018 fand die mündliche Verhandlung der Klage des Vereins "Ja zum Nürburgring" vor dem Europäischen Gericht statt. Wie zu erwarten war, wurde kein Urteil verkündet. Die weitere Vorgehensweise steht im Ermessen des Gerichts.

Die Verhandlung dauerte von 9:30 bis kurz nach 16:00 mit einer einstündigen Mittagspause. Damit war sie um Einiges länger als die Verhandlung der NeXovation-Klage am 30. Januar dieses Jahres. Ungefähr 45 Minuten der Verhandlung wurden unter Ausschluss der Öffentlichkeit abgehalten, da dort vertrauliche Details aus dem Bietverfahren diskutiert wurden.

Vor Ort waren für Ja zum Nürburgring Dr. Dieter Frey und Dr. Matthias Rudolph als vertretende Anwälte, sowie Otto Flimm und Dieter Weidenbrück als Vertreter des Vereins. Die Europäische Kommission (KOM) trat mit 2 Anwälten und einem Experten der KOM an. Wie bei der ersten mündlichen Verhandlung im Januar war auch hier das Gericht mit den gleichen 5 Richtern besetzt. Die Verhandlungssprache war Deutsch. Das bedeutet, dass die Anwälte ausschließlich deutsch argumentieren dürfen, während die Richter Fragen in ihrer jeweiligen Landessprache stellen können. Die Verhandlung wurde aus diesem Grunde simultan nach Englisch, Italienisch, Französisch und Litauisch übersetzt.

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Das ADAC Zurich 24h-Rennen 2016 steht vor der Tür, das bedeutendste Rennen des Jahres auf dem Nürburgring und besonders auf der Nordschleife. Eine gute Gelegenheit für eine Betrachtung, wie es mit dem Nürburgring nun weitergeht.

Die Capricorn Nürburgring Besitzgesellschaft (CNBG) hatte ja am 25.4.2016 den Teil des Kaufpreises an die Verkäufer des Nürburgrings gezahlt, der zum sogenannten Closing geführt hat. Damit ist die Verfügungsmacht über die Rennstrecken des Nürburgrings und die dazugehörenden Anlagen auf die Käufer übergegangen. Die Presseagentur der Insolvenzverwalter verkündete auch gleich „Rechts- und Planungssicherheit“. Es fragt sich nur, für wen.

Am 10. Juli 2015 hat der Verein „Ja zum Nürburgring“ Klage beim Europäischen Gericht eingereicht. Die Klage richtet sich gegen die Entscheidung der Europäischen Kommission vom 1. Oktober 2014, mit der der Verkauf der Rennstrecken und Nebengebäude als EU-konform eingestuft wird.

Nach mehr als 9 Monaten möchten wir hier daran erinnern, dass das Verfahren nach wie vor seinen geordneten Gang geht, auch wenn in der Öffentlichkeit bisher kaum etwas davon festzustellen ist.

Am heutigen 18. Januar 2016 veröffentlichte die capricorn Nürburgring GmbH eine Pressemitteilung mit folgender Kernaussage:

GetSpeed GmbH & Co. KG hat seinen Geschäftsanteil an der capricorn NÜRBURGRING Besitzgesellschaft mbH deutlich reduziert. Damit gibt GetSpeed GmbH & Co. KG auch ihre Rolle in der Geschäftsführung der Nürburgring-Gesellschaften auf. Eine entsprechende Vereinbarung haben die beiden Gesellschafter am Freitag, 15. Januar 2016, unterzeichnet.

 

Dieser Kommentar soll erläutern, was das für die Verhältnisse am Nürburgring bedeutet – und was nicht.

Am Nachmittag des heutigen 17. August gab es die lange geplante abschließende Sitzung in Nürburg, in der die Maßnahmen festgezurrt wurden, die für den Rennbetrieb auf der Nordschleife als notwendig angesehen werden. Die Aussagen in der Pressemitteilung sind

  • Abschaffung der Tempolimits
  • keine Veränderung der Streckenführung
  • passive Sicherheitsmaßnahmen (zus. Leitplanken und Zäune)
  • ergänzende Maßnahmen der Autohersteller

Am 10. Juli 2015 hat der Verein „Ja zum Nürburgring“ Klage beim Europäischen Gericht eingereicht. Die Wenigsten unter uns haben sich schon einmal näher mit einer solchen Klage beschäftigt, schon gar nicht im Umfeld des Nürburgrings. Deshalb werde ich hier in möglichst knapper und einfacher Form wesentliche Fragen rund um diese Klage beantworten. Teil 1 gibt es hier, Teil 2 hier.

Am 10. Juli 2015 hat der Verein „Ja zum Nürburgring“ Klage beim Europäischen Gericht eingereicht. Die Wenigsten unter uns haben sich schon einmal näher mit einer solchen Klage beschäftigt, schon gar nicht im Umfeld des Nürburgrings. Deshalb werde ich hier in möglichst knapper und einfacher Form wesentliche Fragen rund um diese Klage beantworten. Teil 1 gibt es hier.

Am 10. Juli 2015 hat der Verein „Ja zum Nürburgring“ Klage beim Europäischen Gericht eingereicht. Die Wenigsten unter uns haben sich schon einmal näher mit einer solchen Klage beschäftigt, schon gar nicht im Umfeld des Nürburgrings. Deshalb werde ich hier in möglichst knapper und einfacher Form wesentliche Fragen rund um diese Klage beantworten.

Die Europäische Kommission (KOM) hat ihren Beschluss im Beihilfeverfahren des Nürburgrings am 16.04.2015 veröffentlicht. Zum leichteren Verständnis der recht komplizierten rechtlichen Situation möchten wir einige Anmerkungen zu der Veröffentlichung machen.

Im vorigen Kommentar habe ich das Auftauchen der sogenannten „Finanzierungszusage“ an capricorn und ihre Unverbindlichkeit erläutert. Betrachten wir nun einmal, wie die Formulierungen dieses Schreibens zu den Aussagen passen, die die Insolvenzverwalter über Mainz und Berlin an die Europäische Kommission machten.