Am 25. April 2018 um 9:30 beginnt die mündliche Verhandlung der Klage des Vereins "Ja zum Nürburgring" vor der ersten erweiterten Kammer des Europäischen Gerichts (EuG). Die Klage richtet sich dagegen, dass die Europäische Kommission (KOM) den Verkauf des Nürburgrings an Capricorn als europarechtskonform bewertet hat. Der Verein ist der Überzeugung, dass das Bietverfahren, das zum Zuschlag an den Käufer führte, intransparent und diskriminierend durchgeführt wurde. Gleichzeitig wurde mit dem Kaufvertrag die Wettbewerbsverzerrung zementiert, die durch die vom Land Rheinland-Pfalz unrechtmäßig gezahlten Beihilfesummen erst zu Stande gekommen war.

Der Verein hatte die Klage am 10. Juli 2015 eingereicht. Am 25. September 2017 beendete das Gericht das schriftliche Verfahren. Bis zum 19. März 2018 wurden auf Aufforderung des Gerichts umfangreiche Schriftsätze von beiden Parteien eingereicht. Über den weiteren Verlauf und die Dauer des Verfahrens können keine Prognosen abgegeben werden.

 

Pressekontakt:
Dieter Weidenbrück
„Ja zum Nürburgring“ e.V.
Kölnstraße 221-225
50321 Brühl
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