Nürburg (ots) - Der gemeinnützige Verein "Ja zum Nürburgring" engagiert sich seit vielen Jahren für den Erhalt und die Pflege der Rennstrecken des Nürburgrings für den Motorsport. Er hat nicht nur zum Neubau der Grand-Prix-Strecke einen Zuschuss in Höhe von 6 Mio. DM geleistet, sondern weitere rund 1,6 Mio. Euro zur Durchführung von Sicherheitsmaßnahmen an der Nordschleife des Nürburgrings beigesteuert. Aufgrund der Fehlentwicklungen am Nürburgring fordert der Verein jetzt einen Betrag in Höhe von rund 1,6 Mio. Euro zurück. Des Weiteren bereitet er eine Beschwerde an die EU-Kommission wegen des Verstoßes gegen europäisches Beihilfe- und Vergaberecht vor.

Der Verein "Ja zum Nürburgring" hat die Kanzlei FREY Rechtsanwälte beauftragt, die näheren Umstände der Durchführung des Projekts "Nürburgring 2009" sowie der Verpachtung der Rennstrecken und weiterer im Umfeld der Sportstätte errichteter Beherbergungs-, Gastronomie- und Unterhaltungsunternehmungen zu untersuchen. Die Rechtsanwälte gehen davon aus, dass die Geschäftsgrundlage für das Engagement des Vereins "Ja zum Nürburgring" in mehrfacher Hinsicht schwerwiegend gestört ist und geleistete Zahlungen zurückgefordert werden können:

Die Zahlungen wurden auf der Grundlage des gemeinsamen Verständnisses der Landesregierung Rheinland-Pfalz, der Nürburgring GmbH und des Vereins erbracht, eine herausragende Sportstätte in dem strukturschwachen Gebiet der Eifel durch den engen Schulterschluss zwischen öffentlicher Hand und Motorsport zu erhalten. Dadurch sollten dem professionellen Rennsport und insbesondere dem Breitensport der Zugang zu den Rennstrecken zu angemessenen Konditionen gesichert werden. Für die private Nürburgring Automotive GmbH steht dagegen - nicht nur nach den Beobachtungen des Vereins - die Gewinnmaximierung um jeden Preis im Fokus.

Im Rahmen der Pressekonferenz werden Otto Flimm, Vorsitzender des Vereins "Ja zum Nürburgring", sowie die beauftragten Rechtsanwälte Einzelheiten zur Motivation und zum Vorgehen im Hinblick auf die Rückforderung geleisteter Zahlungen und zur beihilfe- und vergaberechtlichen Beschwerde erläutern. Außerdem wird ein Professorengutachten vorgestellt, dass die vergabe- und beihilferechtliche Beurteilung der beauftragten Rechtsanwälte unterstreicht.

Wir laden Sie herzlich ein zur
Pressekonferenz am 15. März 2011, 12 Uhr,
Dorint-Hotel am Nürburgring.

Für eine kurze Mitteilung, ob Sie den Termin wahrnehmen können, sind wir Ihnen verbunden.

Mit freundlichen Grüßen

Otto Flimm

Vorsitzender des Vereins "Ja zum Nürburgring"
Ehren-Vizepräsident der FIA


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