Nachstehend die Pressemitteilung der "Interessengemeinschaft Nürburgring"

Pressemitteilung  der „Interessengemeinschaft Nürburgring“

Gemeinsame Erklärung verabschiedet

„Interessengemeinschaft Nürburgring“ gibt Veranstaltern und Förderern der Sportstätte des Nürburgrings eine gemeinsame Stimme

Nürburg – 18.05.2013: Die Sportstätte des Nürburgrings befindet sich in ihrer bisher tiefsten Krise, die durch den Start des Verkaufsprozesses einen weiteren traurigen Höhepunkt erreicht. Es besteht die Gefahr, dass eine Veräußerung der Rennstrecke an private Investoren zum Verlust der Gemeinwohlbindung der Sportstätte und damit zu einer schicksalsträchtigen Zäsur im über achtzigjährigen Bestehen des Nürburgrings führt. Die heute gegründete „Interessengemeinschaft Nürburgring“ soll daher den Vertretern von Motor-, Rad- und Lauf-Sportveranstaltungen auf dem Nürburgring eine gemeinsame Stimme geben, um insbesondere den Positionen des Breitensports auch im Rahmen des Verkaufsprozesses Gehör zu verschaffen.

Aufgrund der prekären Situation des Nürburgrings sind heute die Vertreter wichtiger Sportveranstalter (VLN, RCN, Rad & Run am Ring sowie motorsportveranstaltende Organisationen des ADAC und AvD) und weiterer Institutionen, die sich für den gemeinwohlorientierten Erhalt und Betrieb des Nürburgrings einsetzen, zusammengekommen, um die „Interessengemeinschaft Nürburgring“ zu gründen. Dabei  wurde eine gemeinsame Erklärung der „Interessengemeinschaft Nürburgring“ verabschiedet.

Die „Interessengemeinschaft Nürburgring“ hält in ihrer gemeinsamen Erklärung fest, dass der beste und effektivste Schutz der Interessen des Sports – insbesondere des Breitensports – auf dem Nürburgring der Erhalt der Sportstätte und ihr Betrieb in öffentlicher Hand sind. Dies hat auch Ministerpräsidentin Dreyer in ihrem Schreiben an Wettbewerbskommissar Almunia anerkannt. Zudem bedarf es einer fachkundigen Besetzung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrats. Die Interessengemeinschaft Nürburgring“ wendet sich auch im Hinblick auf den Veräußerungsprozess dagegen, die Rennstrecke mit den sportfremden Wirtschaftsaktivitäten, die insbesondere im Zuge des sog. Projektes „Nürburgring 2009“ erbaut wurden, gleichzusetzen. Sie geht weiterhin von einer beihilferechtlichen Privilegierbarkeit der Sportstätte aus.

Soweit ein Verkauf der Sportstätte des Nürburgrings nicht mehr verhindert werden kann, hält die „Interessengemeinschaft Nürburgring“ in ihrer Erklärung die folgenden Eckpunkte für zentral:

  • Strukturelle Trennung der Sportstätte von den sportfremden Wirtschaftsaktivitäten

Es ist nicht hinnehmbar, die Sportstätte zu opfern, um die mit Beihilfen erbauten Hotellerie- und Freizeit-Unternehmungen für Investoren attraktiv zu machen. Der Charakter des Nürburgrings muss weiterhin vom Breitensport gekennzeichnet sein.

  • Natürliches Monopol muss in Obhut eines Eigentümers/Betreibers stehen, der dem Gemeinwohl verpflichtet ist

Jeder potenzielle Eigentümer/Betreiber der Sportstätte verfügt über ein sog. natürliches Monopol. Damit darf die Sportstätte ausschließlich in der Obhut eines Eigentümers/Betreibers stehen, welcher Gewähr dafür bietet, dass insbesondere der Breitensport freien Zugang zur Rennstrecke zu angemessenen Kosten hat.

  • Transparenz

Eventuelle Bewerber müssen darüber informiert sein, dass die Grenze der finanziellen Belastung, insbesondere des Breitensportbereichs aber auch der Großveranstaltungen, teilweise überschritten ist, dass die Formel 1 sogar nur mit erheblichem Defizit für den Rennstreckenbetreiber und Veranstalter möglich ist, dass es keine Garantie für den derzeitigen Motorsportboom (Schumacher, Vettel und Co. Effekt) auf Dauer gibt und dass Rücklagen für Erhaltungs- und Erneuerungsinvestitionen zu bilden sind.

Die „Interessengemeinschaft Nürburgring“ hält es für die Pflicht des Sanierungsgeschäftsführers und des Sachwalters, den potenziellen Interessenten und Bietern durch belastbare Informationen über die Rahmenbedingungen des Sports am Nürburgring ein klares Bild über wirtschaftliche Optionen und die finanzielle Realität der Veranstalter, die den Sport am Nürburgring organisieren, zu geben. Sie bietet zudem den potentiellen Interessenten und Bietern an, sich an eine Arbeitsgruppe der „Interessengemeinschaft Nürburgring“ für weitergehende Gesprächen zu wenden.

Wenn eine Veräußerung der Sportstätte nicht verhindert werden kann, sollte jeder Erwerber darauf verpflichtet werden, die Sportinfrastruktur im Gemeinwohl nachhaltig zu erhalten und zu betreiben, ohne sich dem Diktat der Gewinnmaximierung unterwerfen zu müssen“, fasst Otto Flimm, Initiator der „Interessengemeinschaft Nürburgring“ und Vorsitzende4 des Vereins „Ja zum Nürburgring“, zusammen.

Pressekontakt:

„Interessengemeinschaft Nürburgring“
c/o „Ja zum Nürburgring“ e.V.

Kölnstraße 221-225
50321 Brühl      

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